Gerne können Sie uns für die Vereinbarung eines Erstgespräches telefonisch kontaktieren. Zunächst finden 4 probatorische Sitzungen statt, die uns und Ihnen
ermöglichen, sich für eine Therapie zu entscheiden sowie die Probleme zu definieren und Ziele zu entwickeln.
Nach den erfolgten 4 probatorischen Sitzungen unterstützen wir Sie bei der Antragstellung. Die Kosten für die ambulante Psychotherapie werden in der Regel
vollumfänglich von den gesetzlichen Krankenversicherungen übernommen.
Wir sind dazu befähigt mit privaten Krankenversicherungen und Beihilfestellen abzurechnen. Ob und in welchem Umfang die Kosten für eine ambulante Psychotherapie
übernommen werden, hängt von Ihrem individuellen Vertrag ab. Wir bitten Sie dafür, sich vorab bei Ihrer Krankenkasse zu informieren. Die Abrechnung erfolgt mittels GOP.
Gerne können Sie die Kosten für Ihre ambulante Therapie selbst tragen. Für weitere Informationen können Sie uns gerne telefonisch kontaktieren.